Wichtige Information: Sachkundenachweis für Rodentizide (Österreich)
In unserem Shop können Sie Rodentizide (Ratten- und Mäusebekämpfungsmittel) kaufen. Bitte beachten Sie: Für Rodentizide mit antikoagulanten Wirkstoffen (blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, häufig in Fraßködern) gelten in Österreich neue strenge Regeln. Diese Produkte dürfen nicht an Privatpersonen bzw. nicht an Anwender:innen ohne gültige Sachkunde abgegeben werden.
1) Sachkunde – wann, warum, welche Produkte sind betroffen?
Antikoagulante Rodentizide sind Biozidprodukte, die bei falscher Anwendung erhebliche Risiken für Mensch, Haustiere, Wildtiere und Umwelt verursachen können. Daher ist der Erwerb und die Abgabe dieser Produkte an eine nachgewiesene Sachkunde gebunden.
- Betroffen sind Rodentizidprodukte mit antikoagulanten Wirkstoffen (typische Köder gegen Ratten und Mäuse).
- Nicht betroffen sind rein mechanische/physikalische Methoden wie z. B. Fallen.
- Die Anwendung ist grundsätzlich nur im Rahmen der Zulassung erlaubt (z. B. in/um Gebäude bzw. auf klar definierten Flächen) – nicht im Garten oder „irgendwo im Freiland“.
2) Wer darf eine Sachkundeschulung machen – und was kostet das?
Eine Sachkundeschulung richtet sich an Landwirte, berufsmäßige Anwender:innen (Firmen mit UID Nummer*) und an den Handel (Verkauf/Abgabe). Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen Sachkundenachweis, der beim Kauf (auch online) vorgelegt werden muss. Privatpersonen dürfen lt. aktueller Gesetzeslage die Sachkunde nicht erlangen.
- LFI (Landwirtschaft): Onlinekurs – Kursbeitrag derzeit € 25,- pro Person (insb. für landwirtschaftliche Verwender:innen).
- AGES: E-Learning – Behördentarif/Gebühr derzeit 104,30 Euro.
Gültigkeit: Der Sachkundenachweis ist 6 Jahre gültig. Eine rechtzeitige Weiterbildung kann die Gültigkeit verlängern.
Hinweis: Konzessionierte Schädlingsbekämpfer (Gewerbe) und Drogist:innen gelten in bestimmten Fällen ebenfalls als sachkundig – hier kann ein entsprechender Berufs-/Gewerbenachweis ausreichend sein.
* Warum Firmen mit UID Nummer? Ganz einfach erklärt. Jede Firma in Österreich muss das Firmengelände und sämtliche Firmenräume einer Gesundheits- und Sicherheitsevaluierung unterziehen. Im Rahmen dieser Evaluierung müssen auch präventive Maßnahmen zur Fernhaltung von Schadnagern umgeseztzt werden. Dazu gehört auch in weiterer Folge bei Befallseintritt deren Bekämpfung. Egal ob Frisörbetrieb oder Lagerbetrieb. Achten Sie jedoch darauf, sämtliche Maßnahmen so wie auch bei der Sicherheitsevaluierung bzw. bei den Mitarbeiterunterweisungen gut zu dokumentieren.
3) Wenn keine Sachkunde vorliegt: sinnvolle Alternativen
Wenn Sie keinen Sachkundenachweis haben (oder noch nicht absolviert haben), gibt es je nach Situation gute Alternativen:
- Mechanische Maßnahmen: z. B. Schlagfallen/Kastenfallen (je nach Einsatzort und sicherer Aufstellung).
- Vorbeugung & Vergrämung: Zugänge abdichten, Futterquellen reduzieren, Ordnung/Hygiene, bauliche Maßnahmen.
- Professionelle Schädlingsbekämpfung: Bei starkem oder wiederkehrendem Befall empfehlen wir die Beauftragung eines Fachbetriebs.
4) Achtung vor Graumärkten (z. B. ausländische Shops): das kann teuer werden
Bitte seien Sie vorsichtig bei Angeboten aus dem Graumarkt, die antikoagulante Rodentizide „ohne Nachweis“ verkaufen. Solche Angebote umgehen häufig die in Österreich geltenden Vorschriften.
- Das Anbieten, Inverkehrbringen oder Verwenden nicht rechtskonform bereitgestellter Biozidprodukte kann eine Verwaltungsübertretung darstellen.
- Es drohen Geldstrafen (je nach Tatbestand, im Wiederholungsfall deutlich höher).
- Auch der Bezug/Import nach Österreich kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
5) So läuft Ihre Bestellung bei uns ab
Sie können Ihre Bestellung im Shop ganz normal abschließen (keine Zahlung im Voraus möglich). Produkte, die unter die Sachkundepflicht fallen, werden jedoch erst nach Prüfung Ihrer Unterlagen freigegeben und versandt. Sie erhalten bei Auftragsfreigabe einen Zahlungslink für Ihre Zahlung und danach efolgt der Versand.
- Bestellung abschließen. (Keine Zahlung erforderlich)
- Unterlagen übermitteln (Upload im Kundenkonto (in Kürze möglich) oder per E-Mail an: office@gartengarten.at
- Wir prüfen den Nachweis und geben die Bestellung danach zur Auslieferung frei.
- Folgebestellungen können dann jederzeit getätigt werden.
Welche Unterlagen benötigen wir?
- Berufsmäßige Anwender:innen: Rodentizid-Sachkundenachweis (gültig) – ggf. zusammen mit amtlichem Lichtbildausweis.
- Gewerbsmäßige Anwender:innen (Schädlingsbekämpfung): Gewerbenachweis / Gewerbeberechtigung als Schädlingsbekämpfer (Berufsnachweis).
Guter Service: Wenn Ihr Nachweis einmal bei uns hinterlegt ist, müssen Sie ihn bei zukünftigen Bestellungen in der Regel nicht erneut übermitteln (solange er gültig ist).
Wichtig: Maßgeblich sind immer die gesetzlichen Vorgaben sowie die Zulassung/Etikettierung des jeweiligen Produkts. Wenn Sie unsicher sind, welche Produkte betroffen sind oder welche Unterlagen Sie benötigen, kontaktieren Sie uns bitte vorab. Es gibt auch Unterschiede bei den Produkten selbst. Viele Produkte haben nur eine Zulassung für Gewerbsmäßige Verwender, also dürfen selbst mit der neuen Sachkunden nicht bezogen- und verwendet werden. Wir beraten Sie gerne!
Links zu Kursanbietern (optional):
LFI Onlinekurs: zum Kurs
AGES Sachkundekurs: zum Kurs